Informationen
Mitglieder und Interessenten finden hier nützliche Informationen über das Kleingartenwesen.

Aufnahmeantrag
Wenn Sie Interesse an einem Kleingarten haben, laden Sie den Aufnahmeantrag herunter, füllen Sie diesen aus und schicken ihn an folgende Email vorstand@kleingarten-bremen.de

Vereinssatzung
Hier können Sie die aktuelle Vereinssatzung herunterladen.
Regelwerke und Gartenordnung
Die für unseren Verein gültige Gartenordnung (mehrsprachig) sowie weitere relevante Regelwerke des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen e.V. finden Sie auf der Hompage des Landesverbandes.
Pächterwechsel
Was ist bei einem Pächterwechsel zu beachten?
Wenn Sie Ihren Garten verkaufen möchten, muss der Garten zunächst geschätzt werden. Überweisen Sie dazu die Schätzgebühr in Höhe von 150 € auf unser Vereinskonto. Teilen Sie dem Vorstand bitte Ihre aktuelle Telefonnummer mit, damit der Schätzer einen Termin mit Ihnen ausmachen kann.
Sie können schon nach Interessenten suchen, aber machen Sie keine verbindlichen Zusagen.
Wenn Sie einen Kaufinteressenten für Ihren Kleingarten gefunden haben, bitten Sie ihn, sich in der nächsten Sprechstunde beim Vorstand vorzustellen.
Der Vorstand wird dem Bewerber seine Entscheidung über eine Aufnahme als Vereinsmitglied schnellstmöglichst mitteilen.
Bedenken Sie, dass der Vorstand einen Bewerber ohne Angabe von Gründen als Mitglied ablehnen kann.
Schließen Sie deshalb vorab keine Verträge betreffend des Pächterwechsels ab. Nehmen Sie keine Zahlungen entgegen.
Nach Zusage fertigen wir die Dokumente für den Pächterwechsel an. Zum Pächterwechsel bringen Sie bitte alle hierfür erforderlichen Unterlagen mit.
Die Mitgliedschaft des neuen Pächters wird erst rechtswirksam, wenn die Satzung ausgehändigt wurde und die Aufnahmegebühr und der Aufnahmebeitrag bezahlt wurde.
Bedenken Sie, dass der Vorstand den Pächteıwechsel erst vornimmt, wenn die bei der Schätzung festgestellten Mängel beseitigt sind, bzw. wenn der in der Wertabschätzung hierfür in Abzug gebrachte Betrag beim Vorstand hinterlegt wurde.
Bei festgestellten Mängeln wird eine „Nachkontrolle“ durch den Vorstand vorgenommen.
Hier können Sie das Infoblatt zum Pächterwechsel herunterladen.
