Wichtige Information an alle Vereinsmitglieder

Liebe Gartenfreunde/ innen

die Gartensaison neigt sich in diesem Jahr so langsam dem Ende entgegen. Somit endet auch die Brut- und Nistzeit in unseren Hecken bzw. Sträuchern. Wir möchten euch bitten in/ an euren Parzellen die Hecken so herzustellen, wie es vom Landesverband der Gartenfreunde Bremen vorgeschrieben ist ( Auszug aus der Gartenordnung des Landesverbandes).

3.1 Gartenpforte
Die Gartenpforte ist in dem vom Pächter festgelegten Ausführung zu erstellen und zu erhalten. Eine Kennzeichnung (Schild) ist gemäß § 2,3 Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung (Vor-und Nachname des Pächters, Weg und Nr.) anzubringen.

3.2 Hecken
Durch den Verpachtenden gepflanzte Hecken sind fachlich zu erhalten und gegebenenfalls zu ergänzen oder zu ersetzen. Bei Neuanpflanzung und Ergänzungen sind heimische Arten zu verwenden. Die vorgegebene Heckenform ist einzuhalten. Ansonsten sind die Hecken nach den Angaben des Vereins zu pflanzen. Während der Brutzeit hat der Schnitt von Hecken und Sträucher zu unterbleiben.
Die max. zulässige Heckenhöhe beträgt 1,10 m. bis 1,25 m. Höhere Heckenbögen über Gartenpforten sind erlaubt. Die Heckenbreite ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Im Bereich des Sitzplatzes ist eine lebende Sichtschutzhecke bis 1,80 m Höhe zulässig.
Beet- oderWegeeinfassungen sind mit einer Höhe bis 0,30 m erlaubt.

Diesbezüglich wird es am 25.11.2023 eine Begehung geben.

Wir müssen als Verwalter des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen e.V. darauf achten, dass unsere Gärten in Ordnung gehalten werden. Daher erwarten wir einen guten Bewirtschaftungszustand.
Auch hierzu sind wir als Vorstand des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen aufgefordert worden, regelmäßig Begehungen durchzuführen.

H.R.

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